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Bilanzierung eines Disagios in der Handels- und Steuerbilanz
[i]infoCenter, Abgeld, Aufgeld NWB VAAAA-88421Wenn ein Kreditnehmer bei der Aufnahme eines Darlehens einen geringeren Betrag ausgezahlt bekommt, als er nominal zurückzahlen muss, wird die Differenz als „Abgeld” bezeichnet (Disagio). Die Grundzüge zur Bilanzierung eines Disagios in der Handels- und Steuerbilanz weichen grundsätzlich voneinander ab, können jedoch auch übereinstimmend ausgeübt werden. Die Bilanzierungsvarianten sowie die jeweilige buchhalterische Abbildung stellt dieser Beitrag dar.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Grundlagen
1. Charakter des Bilanzpostens und Erfassung in der Handelsbilanz
[i]DefinitionErhält ein Schuldner einen niedrigeren Betrag ausgezahlt, als er nominal zurückzuzahlen hat, wird dieser Unterschiedsbetrag als Abgeld, einbehaltener Ausgabeabschlag oder Disagio bezeichnet .
[i]Bearbeitungs- oder ZinscharakterDie Gründe für den Rückbehalt eines Differenzbetrags seitens des Darlehensgebers können sowohl in zusätzlichen Bearbeitungs- oder Bereitstellungskosten als auch einer (verdeckten) Zinszahlung auf das zur Verfügung gestellte Kapital liegen .
[i]Erfolgsabgrenzung (aktiver RAP)Für die Handelsbilanz ist die bilanzielle Behandlung in § 250 Abs. 3 HGB normiert. Demnach darf der Bilanzierungspflich...