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BBK Nr. 14 vom Seite 656

Bilanzierung und Ausweis von Annuitätendarlehen

Volker Endert und Karsten Sepetauz

[i]Endert/Sepetauz, Restlaufzeiten von Verbindlichkeiten, BBK 12/2012 S. 542 NWB RAAAE-11030 Die Angabepflichten zu Verbindlichkeiten im Jahresabschluss gemäß § 268 Abs. 5 HGB und § 285 Nr. 1 und 2 HGB wurden bereits in BBK 12/2012 dargelegt. Der vorliegende Beitrag greift den in der Praxis häufig anzutreffenden Fall des Annuitätendarlehens auf und zeigt, wie die Aufteilung der Annuität in eine Zins- sowie eine Tilgungskomponente vorzunehmen und buchhalterisch abzubilden ist. Für diesen Sachverhalt wird auch der Ausweis der Angabevermerke vorgenommen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Grundzüge des Annuitätendarlehens

[i]DarlehensartenDarlehensformen können u. a. nach dem Verwendungszweck, z. B. Investitions- oder Allzweckdarlehen, oder nach der Form der Rückzahlung, z. B. zum Ende der Laufzeit oder in Form einer an der Laufzeit orientierten Ratenzahlung, unterschieden werden.

[i]Lexikon, Annuität NWB OAAAD-57941 Annuitätendarlehen sind solche Darlehen, bei denen in jeder Periode des Betrachtungszeitraums eine Folge gleich hoher Kapitaldienstzahlungen (Annuitäten) zu leisten ist, welche sich in einen Zins- sowie einen Tilgungsanteil aufteilen. Da die Raten (= Annuitäten) stets konstant sind und gleichzeitig die Restschuld abnimmt, sinkt über die Laufzeit des Darlehens der ...

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