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Lohnsteuer | Kein Lohn durch eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH
Die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH nach § 59j BRAO führt gemäß nicht zu Lohn bei den angestellten Anwälten. Die Rechtsanwalts-GmbH wendet dadurch weder Geld noch einen geldwerten Vorteil in Form des Versicherungsschutzes zu.
Nachdem der BFH noch mit Urteil vom - VI R 64/06 (BStBl 2007 II S. 892) entschieden hatte, dass die Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung einer angestellten Rechtsanwältin durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn führt, weil diese gem. § 51 BRAO zum Abschluss der Versicherung verpflichtet ist und deshalb ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers ausscheidet, wurde die nun ergangene Entscheidung mit Spannung erwartet. Die im Schrifttum geäußerte Befürchtung,...