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Heilberufler-Werbung: Überarbeitetes „UWG 2015“ in Kraft
Klassische Werbemaßnahmen, Praxis-Marketing, Homepage-Gestaltung und Social Media-Präsenz haben aufgrund zunehmenden Wettbewerbs und fortentwickelter Technik in den vergangenen Jahren für Heilberufler stetig größere Bedeutung erlangt. Rechtsberater benötigen in diesem Zusammenhang vertiefte Kenntnisse der in den einschlägigen Berufsordnungen und dem Heilmittelwerbegesetz verankerten Regeln. Eine besondere Rolle in der (zu vermeidenden) Auseinandersetzung mit Wettbewerbern und Wettbewerbsverbänden spielt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das seit dem in überarbeiteter Form gilt.
Zweck der Gesetzesänderung war es, die Vorgaben der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-RL, 2005/29/EG) im Wortlaut des UWG vollständig umzusetzen. Die Novelle bringt daher einige Umformulierungen, Klarstellungen und vor allem eine Neustrukturierung mit sich: Neben dem Wortlaut einzelner Vorschriften hat sich die Paragraphenfolge verändert. Einschneidende Auswirkungen auf Rechtslage und Rechtsprechung sind aller Voraussicht nach – zumindest in absehbarer Zeit – nicht zu erwarten.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
§ 2 UWG (Definitionen) wurde um zwei Nummern ergänzt. In Nr. 8 wird nun...