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Update Internationale Rechnungslegung
4. Quartal 2015
Zum Ende des Jahres 2015 hat die EU noch einmal kräftig aufgeräumt und sechs verabschiedete Änderungsstandards in EU-Recht übernommen. Auch seitens des IASB wurde hart gearbeitet: Das IASB verabschiedete einen Änderungsstandard und veröffentlichte vier Änderungsstandardentwürfe sowie zwei Interpretationsentwürfe. Für die Abschlussersteller dürfte dabei vor allem der Interpretationsentwurf zu IAS 12 über ertragsteuerliche Unsicherheiten und ihre Auswirkung auf latente Steuern von hoher Bedeutung sein.
I. Europäische Union
1. Von der EU übernommene Standards
Im vierten Quartal wurden im Amtsblatt sechs Verordnungen veröffentlicht:
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Nr. | Rechtsquelle | Inhalt |
66 | VO (EU) Nr. 2015/2113 vom zur Änderung der VO (EG)
Nr. 1126/2008 in ABl L 306 vom , S. 7 | [i]Übernahme des Änderungsstandard zu IAS 16 und IAS
41 „Fruchttragende Pflanzen“ in EU-RechtDie EU hat am
die Standardänderung „Landwirtschaft: Fruchttragende
Pflanzen (Änderungen an IAS 16 und IAS 41)“ übernommen:
Pflanzen, die über mehrere Perioden ausschließlich zur Gewinnung landwirtschaftlicher Erzeugnisse genutzt werden (fruchttragende Pflanze), sind künftig wie Sachanlagen nach IAS 16 zu bilanzieren. Das neue Recht ist für Geschäftsjahre ab oder nach dem anzuwenden. Eine frühere Anwendung is... |