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Neue Wege der Verbrauchsstiftung?
Gestaltungsfragen nach dem Ehrenamtsstärkungsgesetz vom 21. 3. 2013
In Zeiten [i]Frings, NWB 10/2013 S. 693ausbleibender Kapitalerträge scheint die Verbrauchsstiftung für viele neue Stiftungsvorhaben ein geeignetes Gestaltungsmodell zu sein, ermöglicht sie es doch, dass eine Stiftung ihren Zweck nicht nur mit den [i]Emser, NWB 13/2013 S. 908Erträgen aus ihrem Vermögen, sondern auch durch allmählichen Verbrauch des Vermögens bestreitet. Der Gesetzgeber hat die Verbrauchsstiftung [i]Götz/Pach-Hanssenheim, Handbuch der Stiftung, NWB Verlag Herne, 2. Aufl. 2016, ISBN: 978-3-482-64582-2durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz vom (BGBl 2013 I S. 556) normiert und damit früher bestehenden Zweifeln an der Zulässigkeit der Verbrauchsstiftung die Grundlage entzogen. Die gesetzliche Regelung ist jedoch unvollkommen. Der Beitrag gibt eine Übersicht über die sich nach dem Ehrenamtsstärkungsgesetz ergebenden Fragen der Gestaltungspraxis.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Begriff der Verbrauchsstiftung
1. Die Verbrauchsstiftung, die Ewigkeit und die Stiftung auf Zeit
Der [i]„Ewige“ Stiftung nicht zwingendStiftung geht auch in der Beratungspraxis der Ruf der langandauernden, ja „ewigen“ Bindung eines Stiftungs...