Online-Nachricht - Mittwoch, 18.04.2012

Umsatzsteuer | Stellungnahme an das BMF zur Gelangensbestätigung (BStBK)

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat zu dem Entwurf eines BMF-Schreibens zur Einführung der Gelangensbestätigung Stellung genommen.

Hintergrund: Durch die "Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen" v. (BGBl. I S. 2416) wurden u.a. die §§ 17a, 17b und 17c UStDV mit Wirkung v. geändert. Damit wurden u.a. die bisher für innergemeinschaftliche Lieferungen geltenden Nachweismöglichkeiten abgeschafft und durch die sog. Gelangensbestätigung ersetzt. Das BMF hatte für die Umsetzung zunächst eine Übergangsregelung getroffen, nach der es nicht beanstandet werden sollte, wenn der Nachweis für bis zum ausgeführte Umsätze noch auf Grundlage der alten Rechtslage geführt wird. Mit Schreiben v. (NWB IAAAE-01848) wurde diese Übergangsregelung dann nochmals bis zum verlängert. Zuletzt hat das BMF einen Entwurf eines Schreibens (Stand ) zur Anwendung der ab dem geltenden Neuregelungen an die Verbände zur Stellungnahme geschickt (vgl. hierzu NWB-Nachricht v. 5.4.2012).
Hierzu führt die BStBK u.a. aus: Die BStBK begrüßt es sehr, dass das vorliegende BMF-Schreiben auf die Belange der Unternehmen eingegangen ist und das BMF-Schreiben grundlegend überarbeitet wurde. Größte Vereinfachungen in diesem Zusammenhang sind die Übersendung des Belegnachweises per E-Mail und die Erleichterungen bei Versendungslieferungen. Die Anwendung der Neuregelungen zum Beleg- und Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab dem ist u.E. jedoch in der Praxis nicht umsetzbar. Da mit der Veröffentlichung des BMF-Schreibens nicht vor Mai 2012 zu rechnen ist, kann den Unternehmen die Umsetzung nicht vor Ende des Jahres zugemutet werden. Bis vor kurzem war vielen Steuerberatern und Unternehmen nicht klar, ob sich das BMF mit der Einführung einer rein nationalen Lösung nämlich der Gelangensbestätigung durchsetzen würde. Die bisherigen Presseberichte haben zusätzlich zur Verunsicherung beigetragen. Eine auf Rechts- und Planungssicherheit ausgerichtete Beratung zu diesem Thema war bisher unmöglich, da außer der geänderten UStDV keine weiteren Informationen zur Verfügung standen. Im neuen BMF-Schreiben sind diverse Vereinfachungen enthalten, von denen die Unternehmen sicherlich Gebrauch machen wollen. Diese Vereinfachungen weichen erheblich von dem Wortlaut der UStDV ab. Den Unternehmen muss Zeit gegeben werden, herauszufinden, in welcher Form sie den Belegnachweis führen wollen. Die Prozesse müssen erst eingerichtet werden (z.B. die Abwicklung des Belegnachweises per E-Mail). Hinzu kommt, dass Unternehmen ihre Abnehmer umfassend informieren müssen. Diese Maßnahmen sind zeitaufwendig, insbesondere da die Vorschriften über den Belegnachweis bis zum stark von den neuen Vorschriften zur Gelangensbestätigung abweichen.
Hinweis: Den Text der vollständigen Stellungnahme der BStBK finden Sie auf den Internetseiten des BStBK. Zu deren Homepage gelangen Sie hier.
Quelle: BStBK online

 


 

 

Fundstelle(n):
NWB XAAAF-43831