Suchen
Online-Nachricht - Freitag, 30.03.2012

Gesetzgebung | Kürzung der Solarförderung beschlossen (Bundestag)

Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am den Gesetzentwurf zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien (BT-Drucks. 17/8877) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 17/9152) angenommen.


Hierzu wird weiter ausgeführt: Mit dem Gesetz werden die Vergütungssätze an die erwarteten Preis- und Kostenentwicklungen nach unten angepasst und der Bau neuer Anlagen auf einen „Korridor“ zurückgeführt. Der Rückgang der Vergütungssätze wird zur "Verstetigung" auf die Kalendermonate verteilt. Auch ist nur noch eine bestimmte Strommenge pro Jahr vergütungsfähig. Der Strombezug von Zwischenspeichern wird von der Umlage nach dem EEG befreit, damit diese Zwischenspeicher wirtschaftlich bleiben. Die vom Umweltausschuss vorgenommenen Änderungen betreffen unter anderem einen stärkeren Anreiz für den Eigenverbrauch bei kleinen Dachanlagen, indem die Vergütungsfähigkeit des produzierten Stroms von 85 auf 80 Prozent gesenkt wird. Solaranlagen mit einer installierten Leistung von mehr als einem Megawatt erhalten weiterhin die volle Stromeinspeisung statt wie zunächst vorgesehen nur 90 Prozent vergütet.



Quelle: Bundestag online


 

Fundstelle(n):
PAAAF-43731