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Grenzen der handelsrechtlichen Berufung auf die Steuererlasse zum Immobilienleasing
I. Sachverhalt
Die LG GmbH & Co. KG ist eine im Konzernabschluss der LN AG zu konsolidierende Zweckgesellschaft (§ 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB). Die LG errichtet ein Verwaltungsgebäude und überlässt es im Leasing für 30 Jahre an die LN. Die Leasingzahlungen während der 30 Jahre decken die Kosten der LG (Vollamortisationsleasing). Kauf- oder Verlängerungsoptionen enthält der Leasingvertrag nicht. Spezialleasing liegt nicht vor. Für steuerliche Zwecke kann das Gebäude nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG mit 3 % p. a. abgeschrieben werden. Die Vertragspartner stimmen überein, dass die sich hieraus typisiert ergebende Nutzungsdauer von 33 1/3 Jahren zugleich die beste Schätzung der tatsächlichen Nutzungsdauer darstellt und daher trotz Fortfall der umgekehrten Maßgeblichkeit auch für die handelsrechtliche Abschreibung nach § 253 Abs. 3 HGB der Satz von 3 % anzuwenden ist.
II. Fragestellung
Wem ist das Gebäude steuer- und handelsbilanziell zuzurechnen?
III. Lösungshinweise
1. Steuerbilanz
Steuerbilanziell liegt ein Fall des Vollamortisationsleasings vor, da die Leasingraten während der unkündbaren Grundmietzeit zur vollen Amortisation führen: Damit ist der Erlass über die „Ertragsteuerliche Behandlung von Finanzierungs-Leasing-Verträgen über unbewegliche Wirtschaftsg...