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Mandant in Untersuchungshaft – Licht in das oft unbekannte Minenfeld
Praxishinweise aus Verteidigersicht
[i]infoCenter „Steuerstrafverfahren, Steuerordnungswidrigkeitsverfahren“ NWB KAAAB-17521 Steuerhinterziehung ist aus Sicht der meisten Richter und Staatsanwälte längst kein Kavaliersdelikt mehr. Diese Feststellung ist für den Strafverteidiger nicht neu. Nicht zuletzt durch die verschärfte Rechtsprechung zum Strafmaß sind Ermittlungsbehörden leichter als früher geneigt, einen Haftbefehl zu beantragen. Dieses einschneidende Mittel hat besondere [i]Webel, Steuerfahndung – Steuerstrafverteidigung, NWB Verlag Herne, 3. Aufl. 2016, ISBN: 978-3-482-58983-9Voraussetzungen und Folgen für den Mandanten als Beschuldigten. Der Beitrag soll einerseits dem steuerlichen Berater eine erste Orientierung über den Ablauf, aber auch dem Strafverteidiger praktische Hinweise im Steuerstrafverfahren bieten. Steuerberater sollten berufsrechtlich beachten, dass sie in diesen Fällen keine alleinige Verteidigung übernehmen dürften (vgl. § 392 Abs. 1 AO).
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Zweck der U-Haft
[i]Anordnung nur durch den RichterDie Ermittlungsbehörden sichern den berechtigten staatlichen Anspruch auf Strafverfolgung. Daher ist es den Ermittlungsbehörden unter strengen Voraussetzungen möglich, das Zwangsmittel der U-Haft einzusetzen, um eine Durchführung des Strafverfahrens überhaupt zu ermöglichen. Die Anordnung ...