„Offene Baustellen“
Das Steuerjahr 2016
Ungewohnt, aber für alle Anwender erfreulich, hatte der Gesetzgeber im letzten Jahr das Steueränderungsgesetz 2015 schon Mitte Oktober verabschiedet. Ein Jahresendspurt mit letzten Steuerrechtsänderungen auf der Zielgeraden im Wege eines Vermittlungsausschusses blieb uns somit erspart. Einige andere „Baustellen“ sind aber weiterhin offen und konnten vor dem Jahreswechsel vom Steuergesetzgeber nur noch schnell „winterfest“ gemacht werden. So zum Beispiel die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, zu der das Bundeskabinett am den Regierungsentwurf beschlossen hat. Auch wenn sich gegenüber dem Referentenentwurf vom August 2015 einige bedeutende Änderungen ergeben haben (s. hierzu , NWB 52-53/2015 S. 3891), sind noch längst nicht alle Kritikpunkte ausgeräumt. Das Thema wird uns also im Jahr 2016 und wahrscheinlich noch weit darüber hinaus begleiten. Denn die vollständige Umsetzung aller automationstechnischen Maßnahmen des Gesetzes, das am in Kraft treten soll, wird sich bis zum Jahr 2022 erstrecken.
Ebenfalls einen Schritt weiter ist der Diskussionsentwurf eines Investmentsteuerreformgesetzes, der noch am in den Stand eines Referentenentwurfs wechseln konnte. Auch hier ist es in einigen Punkten – genannt sei nur die Streichung der geplanten Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Streubesitzanteilen – zu deutlichen Veränderungen gekommen, die wir in einer der nächsten NWB-Ausgaben vorstellen werden. Etwas ins Stocken geraten schien hingegen, nach den Alternativ- und Ergänzungsvorschlägen der Länder im Bundesrat und der Sachverständigenanhörung Mitte Oktober 2015, die dritte große Steuergesetzgebungsbaustelle – die Erbschaftsteuerreform. Hier soll es nun aber – wie zu hören ist – schon im Januar 2016 weitergehen; wir werden berichten.
Regelmäßig im Januar findet auch die Jahrespressekonferenz des Bundesfinanzhofs statt. Zu diesem Termin informiert das höchste deutsche Finanzgericht sowohl über seine im vergangenen Jahr geschlossenen als auch über seine noch offenen „Baustellen“. Von besonderem Interesse sind in diesem Zusammenhang die Hinweise auf Schwerpunktentscheidungen, mit denen im laufenden Jahr voraussichtlich gerechnet werden kann. So soll auf der Pressekonferenz unter anderem auf die Problematik der umsatzsteuerlichen Organschaft und die dem Großen Senat vorgelegte Frage der Aufteilbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer eingegangen werden. Man darf gespannt sein! Eine neue „Baustelle“ für den Großen Senat hat erst kürzlich der X. Senat des BFH aufgemacht. Möchte er doch wissen, ob bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei teilentgeltlichen Übertragungen die strenge oder modifizierte Trennungstheorie zur Anwendung kommt. über die Hintergründe der Vorlagefrage. Eine ausführliche Kommentierung folgt in Kürze.
Reinhild Foitzik
Fundstelle(n):
NWB 2016 Seite 1
NWB SAAAF-19041