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Steuerrecht | Abzugsverbot für Gewerbesteuer seit 2008 ist verfassungsgemäß
Der BFH hält das Abzugsverbot für die Gewerbesteuer im Sinne von § 4 Abs. 5b EStG für verfassungsgemäß. Zwar durchbricht § 4 Abs. 5b EStG das objektive Nettoprinzip, nach dem betrieblich veranlasste Aufwendungen als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Diese Durchbrechung ist aber gerechtfertigt, weil der frühere Betriebsausgabenabzug zu einer Gewinnminderung und damit auch zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer führte. S. 9
Außerdem [i]Höhere Anrechnung der GewSt auf die ESthat der Gesetzgeber das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5b EStG durch eine erhöhte Anrechnung der gezahlten Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer kompensiert, indem nunmehr die Gewerbesteuer bis zum 3,8 fachen des Messbetrags auf die ESt angerechnet wird ; vor dem Abzugsverbot galt ein Faktor von 1,8.
Das [i]Verfassungsrang des objektiven NettoprinzipsAbzugsverbot gilt ab dem Erhebungszeitraum 2008. Of...