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BFH 24.09.2015 V R 9/14, BBK 1/2016 S. 8

Umsatzsteuer | Unvollständiger Vorsteuervergütungsantrag

Ein Vorsteuervergütungsantrag eines ausländischen EU-Unternehmers muss Angaben zur Art der Tätigkeit oder des Gewerbezweigs enthalten, für die der ausländische Unternehmer die Leistungen bezogen hat. Diese Angaben sind innerhalb der Antragsfrist des § 61 UStDV zu machen.

Im [i]Angaben zur Leistungsverwendung fehltenStreitfall hatte ein österreichischer Unternehmer für den Vergütungszeitraum 2007 keine Angaben bei Nr. 9a des im Jahr 2007 geltenden Antragsformulars gemacht. Sein Antrag auf Vorsteuervergütung hatte daher keinen Erfolg.

Hinweis:

Das [i]Beifügung eingescannter BelegeVorsteuervergütungsverfahren ist mit Wirkung ab grundlegend modernisiert und beschleunigt worden. Für den Vorsteuervergütungsantrag ist nach der aktuellen Rechtslage erforderlich, dass der ausländische EU-Unternehmer die Rechnung als eingescannten Beleg beifügt, wenn das Entgelt mindestens

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