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Gesellschaftsrecht | Keine Voreintragung der GmbH beim Formwechsel von GbR in GmbH & Co. KG
Soll eine im Grundbuch eingetragene Grundbesitz haltende (Familien-)„Vermögensverwaltungs“-GbR in eine GmbH & Co. KG formwechselnd umgewandelt werden, bedarf es keiner Voreintragung der GmbH (§ 39 GBO) als neu eintretende Gesellschafterin mit der Folge, dass insoweit auch keine Berichtigung des Grundbuchs, sondern allenfalls eine Richtigstellung erforderlich ist.
Ein identitätswahrender Formwechsel der als „B-Vermögensverwaltung-GbR“ eingetragenen GbR in eine GmbH & Co. KG vollzog sich im Streitfall [i]infoCenter „Formwechsel“ NWB KAAAC-33984 außerhalb des Umwandlungsrechts (vgl. § 1 Abs. 2, § 190 Abs. 2 HGB), indem sich die GbR kraft Gesetzes nach § 1 Abs. 2, §§ 105, 161 HGB in eine KG wandelte, ohne dass es hierfür einer besonderen Vereinbarung der Gesellschafter bedurft hätte. Mithin besteht auch nach dem Gesellschafterwechsel eine Iden...