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Erbschaftsteuer | Ansatz einer zinslos gestundeten Zugewinnausgleichsforderung
Eine Zugewinnausgleichsforderung, die vom Erblasser gegenüber dem Erben zinslos gestundet worden war, unterliegt mit dem abgezinsten Wert der Erbschaftsteuer. Gleiches gilt nach dem für die vorangegangene Zinsschenkung.
Der Kläger und seine Ehefrau beendeten ihren bisherigen Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch Abschluss eines notariellen Ehevertrags und vereinbarten Gütertrennung. Danach stand der Ehefrau eine Zugewinnausgleichsforderung in Höhe von rund 375.000 € zu, die sie dem Kläger auf seine Lebenszeit zinslos stundete. Weniger als zehn Jahre später verstarb die Ehefrau und der Kläger wurde Alleinerbe. Das Finanzamt erfasste im Rahmen der Erbschaftsteuerfestsetzung die Zugewinnausgleichsforderung mit ih...