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BFH 09.09.2015 XI R 31/13, NWB 52/2015 S. 3885

Umsatzsteuer | Tumormeldungen eines Arztes für ein Krebsregister keine umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen

Meldet ein Arzt auf einem einheitlichen Formblatt bestimmte Identitätsdaten von Patienten und deren epidemiologische Daten (z. B. Tumordiagnose, Lokalisation des Tumors und Art der Therapie) an eine Klinik als „zentrale Anlaufstelle“ zur Weiterleitung der Tumordokumentationen an das Krebsregister und erhält er für jede vorgenommene „Tumormeldung“ eine (pauschale) Vergütung von der Klinik, sind diese Umsätze nach dem nicht umsatzsteuerfrei. Für die Annahme eines therapeutischen Zwecks von „Tumormeldungen“ für das Krebsregister genügt es nicht, dass andere Ärzte ihre konkreten Therapiemaßnahmen auf die Eintragungen im Krebsregister abstimmen können und die Datenbank der Verbesserung der medizinischen Betreuung der Patienten dient.

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