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Die neuen Grundsätze der Gewinnrealisierung bei Abschlagzahlungen
Hintergründe und Konsequenzen für die Praxis
Der BFH hat mit seinem Urteil vom neue Grundsätze für die Gewinnrealisierung von Abschlagzahlungen nach § 8 Abs. 2 HOAI 1995 entwickelt. Nach diesen ist eine Gewinnrealisierung bereits dann vorzunehmen, wenn ein Anspruch auf derartige Abschlagzahlungen entstanden ist. Das BMF erklärt diese Grundsätze mit seinem Schreiben vom für Abschlagzahlungen aus Werkverträgen (§ 632a BGB) sowie nach § 15 Abs. 2 HOAI 2013 für allgemein verbindlich. In der Praxis wäre dann bei langfristiger Fertigung für die Gewinnrealisation nicht mehr die Abnahme des Werks erforderlich und es würde eine frühere Besteuerung einsetzen. Insbesondere im Jahr der Erstanwendung des BMF-Schreibens können sich wesentliche Konsequenzen für die Liquiditätslage der Unternehmen ergeben. Das Urteil des BFH und das BMF-Schreiben sehen sich umfassender Kritik aus Wissenschaft und Praxis ausgesetzt. Insbesondere das IDW hält sie für unvereinbar mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die Unternehmen müssen sich mit dem BMF-Schreiben auseinandersetzen und entscheiden, ob und wie sie dieses umsetzen.