Reform der Abschlussprüfung …
... APAReG verabschiedet
Der Deutsche Bundestag hat am das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) beschlossen, die größte Reform der Aufsicht über Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer in Deutschland seit Jahrzehnten. Er folgte damit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie vom . Das APAReG setzt die aufsichts- und berufsrechtlichen Vorschriften aus der am in Kraft getreten EU-Reform der Abschlussprüfung um. Es wird eine Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingerichtet. Die seit 2005 für die öffentliche fachbezogene Aufsicht zuständige Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) wird aufgelöst. Die Reaktionen auf das beschlossene Gesetz sind sehr unterschiedlich: Während sich die WPK moderat positiv äußerte, hagelt es von wp.net heftige Kritik am APAReG. So seien nunmehr Regelungen getroffen worden, die entgegen der von der Bundesregierung propagierten „1:1-Umsetzung“ deutlich über die unionsrechtlichen Vorgaben hinausgehen. Damit würden die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gegenüber den mittleren und kleinen Wirtschaftsprüfern noch mehr als bisher bevorzugt. Erstaunlich ist jedenfalls, dass das Gesetz trotz deutlicher Kritik so überraschend schnell verabschiedet wurde. Auf einen nicht unwesentlichen Teilaspekt der EU-Abschlussprüferreform geht Lanfermann ein.
Rechnungslegung im Niedrigzinsumfeld
Seit Beginn der internationalen Finanzmarktkrise befindet sich der Leitzins der EZB in einem noch immer andauernden Sinkflug. Aktuell beträgt dieser lediglich 0,05 %. Daraus ergeben sich weitreichende Folgen für die Bilanzen der Unternehmen. Die Abhängigkeit der Unternehmen vom aktuellen Zinsniveau ist unabhängig von Unternehmensgröße und Branche sehr hoch. Das Problem ist auch in der Politik angekommen. So wurde im Juni 2015 die Bundesregierung vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags in einer Beschlussempfehlung zum BilRUG damit beauftragt, die derzeit der Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 253 Abs. 2 HGB zugrunde gelegten Annahmen (Berechnung des Durchschnittszinssatzes auf Basis der vergangenen sieben Geschäftsjahre) zu ändern. Leider ist bis heute nichts passiert. Auswirkungen anhaltend niedriger Zinsen auf Bilanzansätze und Bewertungsergebnisse stellen Zwirner und Zimny dar.
Frohes Fest und alles Gute für 2016
Passend zu Weihnachten erhalten Sie noch im „alten“ Jahr das Heft 1/2016. Sie dürfen sich auch im kommenden Jahr auf viele spannende Themen freuen – wie gewohnt nicht theoretisch, sondern aus der Sicht der WP-Praxis. Die WP-Redaktion wünscht Ihnen ein frohes Weihnachtsfest sowie ein erfolgreiches und gutes Jahr 2016!
Beste Grüße
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
WP Praxis 1/2016 Seite 1
NWB VAAAF-18162