Alle Jahre wieder
Sehr geehrte Damen und Herren,
der „Umsatzsteuerwahnsinn Weihnachtsbaum“ begegnet uns jedes Jahr aufs Neue. Ähnlich kuriose Regelungen existieren aber auch beim und im Zusammenhang mit Pferden (s. dazu ). Andere „Dauerbrenner“ haben uns dieses Jahr ebenfalls begleitet. Diese Ausgabe nutzen wir daher für einen Rückblick auf das Jahr 2015. Welche gesetzlichen Änderungen gab es, welche Trends lassen sich aus der Rechtsprechung ablesen und wie reagierte die Verwaltung. Insbesondere die Auswirkungen des § 27 Abs. 19 UStG sorgen für Ärger und Verunsicherung bei den Beratern, wie sich dem Experten-Blog „Jahresrückblick 2015 – Ärger und Freude!?“ entnehmen lässt.
Auch das neue Jahr hält sicherlich die ein oder andere Änderung bereit. Im Gesetzentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens sind nur zwei Anpassungen vorgesehen. Von der Möglichkeit, bei der verspäteten Abgabe von Zusammenfassenden Meldungen Verspätungszuschläge zu erheben, ist bisher kein Gebrauch gemacht worden. Daher soll § 18a Abs. 11 Satz 1 UStG so geändert werden, dass die Regelung zum Verspätungszuschlag nach § 152 AO aus dem Verweis ausgenommen wird. Nach Wegfall der bisherigen Verordnungsermächtigung in § 150 Abs. 7 AO und Übernahme der bisher in der StDÜV angesiedelten Regelungen in § 72a Abs. 1 bis 3 und § 87a Abs. 6 sowie in die §§ 87b bis 87d AO sollen die Verweisungen auf die StDÜV gestrichen werden. In der Rechtsprechung stehen im Januar die Entscheidungen zur und zur an.
Besinnliche Weihnachten und ein erfolgreiches neues Jahr wünscht Ihnen
Susanne Stillers
Fundstelle(n):
USt direkt digital 24 / 2015 Seite 1
NWB IAAAF-18016