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Der Urlaubsanspruch in der Rechtsprechung
BAG passt seine Rechtsprechung dem EuGH an
Seit einigen Monaten müssen wir in der Rechtsprechung feststellen, dass unsere bisherige Auffassung zum Thema Urlaub in Teilen nicht mehr haltbar ist. Neben Entscheidungen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zieht jetzt auch das Arbeitsgericht Berlin nach und folgt einer Auffassung der Richter vom EuGH.
I. Urlaub verfällt bei langer Krankheit nicht
Begonnen hat alles mit dem (Urteil vom - C 350/06), in dem die Richter in Luxemburg entschieden, dass Urlaubsansprüche eines Arbeitnehmers wegen langer Erkrankung nicht verfallen dürfen. Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG) war klar, der Urlaub aus einem Jahr musste bis spätestens 31. 3. des Folgejahres in Anspruch genommen werden, sonst verfällt dieser. Dies war selbst dann der Fall, wenn der Mitarbeiter aufgrund einer Erkrankung den Urlaub nicht nehmen konnte. Es war also eine Urlaubsabgeltung auch nur dann möglich, wenn der Arbeitnehmer bis zum 31. 3. des Folgejahres wieder gesundete und den Urlaub bei einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis hätte in Anspruch nehmen können.
Dies änderte sich nach Rechtsprechung des EuGH grundlegend. Kann ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung den Urlaub im Bezugs...