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Lohn und Gehalt kompakt
Lohnsteuer | Pauschalierungswahlrecht bei Jobtickets (BFH)
Das Wahlrecht des Arbeitgebers, die Lohnsteuer für geldwerte Vorteile bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG zu pauschalieren, wird nicht durch einen Antrag, sondern durch Anmeldung der mit einem Pauschsteuersatz erhobenen Lohnsteuer ausgeübt. Ein dahingehender Antrag, der im finanzgerichtlichen Verfahren gestellt wird, ist unbeachtlich (; veröffentlicht am ).
Hintergrund:
Streitig war, ob das Wahlrecht, die Lohnsteuer für geldwerte Vorteile bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG zu pauschalieren, erstmals nach der Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigungen für den Pauschalierungszeitraum ausgeübt werden kann.
Sachverhalt:
Die Klägerin hatte mit mehreren Verkehrsbetrieben ein Rahmenabkommen geschlossen, das ihren Mitarbeitern die verbilligte Überlassung eines nicht übertragbaren Jahres-Jobtickets ermöglichte. Hierzu zahlte die Klägerin einen sog. Grundbetrag für jeden Mitarbeiter an die Verkehrsunternehmen. Diejenigen Mitarbeiter, die das Jobticket nutzen wollten, zahlten einen Eigenanteil für das Ti...