Bundeserziehungsgeld | Ausschluss von Ausländern verfassungswidrig? (BSG)
Das BSG hält die Voraussetzungen für Bundeserziehungsgeld an Ausländer mit bestimmten Aufenthaltserlaubnissen für verfassungswidrig ( Az. B 10 EG 5/08 R, B 10 EG 6/08 R, B 10 EG 7/08 R).
Hierzu führte das Gericht weiter aus: Der 10. Senat ist von der Verfassungswidrigkeit der hier einschlägigen Vorschrift des BErzGG überzeugt. Zwar darf der Gesetzgeber die Gewährung von Bundeserziehungsgeld an nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer davon abhängig machen, dass sich diese voraussichtlich auf Dauer in Deutschland aufhalten. Auch kann eine Integration in den inländischen Arbeitsmarkt eine solche Prognose begründen. Der Gesetzgeber hat jedoch jedenfalls insoweit sachwidrige Kriterien aufgestellt, als er einen aktuellen, eng umschriebenen Arbeitsmarktbezug während der Erziehungszeit fordert und zudem nur auf denjenigen abstellt, der Erziehungsgeld beansprucht, also z.B. nicht eine entsprechende Integration seines Ehegatten ausreichen lässt.
Anmerkung: Die Antwort des BVerfG auf die zum BErzGG vorgelegte Frage wird auch für das ab geltende Bundeselterngeldgesetz (BEEG) von Bedeutung sein, das entsprechende Anspruchsvoraussetzungen für Ausländer aufstellt.
Quelle: BSG, Pressemitteilung v.
Fundstelle(n):
PAAAF-13777