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Online-Nachricht - Mittwoch, 09.09.2009

Insolvenzrecht | Befriedigungsquote für Gläubiger verharrt bei 5 %

Die Insolvenzrechtsreform im Jahre 1999 brachte bisher keine allgemeine Verbesserung der Befriedigungsquoten der Insolvenzgläubiger. Das ist das Fazit der Sonderauswertung des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM), das die beim Landesbetrieb IT.NRW eingegangenen Ergebnismeldungen für Insolvenzverfahren der Jahre 2002 bis 2007 analysiert. In die Analyse gingen 15.000 Regelverfahren mit Schlussverteilung ein. Unberücksichtigt blieben Verfahren, die bereits im Vorfeld mangels Masse abgelehnt wurden.

Die Insolvenzrechtsreform im Jahre 1999 brachte bisher keine allgemeine Verbesserung der Befriedigungsquoten der Insolvenzgläubiger. Das ist das Fazit der Sonderauswertung des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM), das die beim Landesbetrieb IT.NRW eingegangenen Ergebnismeldungen für Insolvenzverfahren der Jahre 2002 bis 2007 analysiert. In die Analyse gingen 15.000 Regelverfahren mit Schlussverteilung ein. Unberücksichtigt blieben Verfahren, die bereits im Vorfeld mangels Masse abgelehnt wurden.

Die Ergebnisse: Bei 63 % der betrachteten Regelverfahren war zum Verfahrensende keine verteilbare Masse mehr vorhanden und die Gläubiger gingen in der Schlussverteilung leer aus. Gründe dafür sind z. B. der fortgeschrittene Vermögensverzehr bei Antragstellung, die Höhe der Verfahrenskosten oder der Abzug der vorrangig zu bedienenden Forderungen. In den verbleibenden 37 % der Verfahren reichte die bei der Schlussverteilung zu verteilende Masse lediglich dazu aus, durchschnittlich 5,4 % der offenen Forderungen der nicht bevorrechtigten Insolvenzgläubiger zu befriedigen.
Bezogen auf alle betrachteten Verfahren liegt die mittlere Befriedigungsquote damit bei nur 3,6 %. Verglichen mit einer Quote von knapp 5 % vor der Reform des Insolvenzrechts sind in Hinsicht auf die Befriedigungsquoten der Insolvenzgläubiger keine Verbesserungen feststellbar.
Anders sieht die Situation bei Insolvenzplanverfahren aus, die allerdings nur 1 % der Insolvenzfälle ausmachen. Auch wenn hier aufgrund geringer Fallzahlen nur Näherungswerte berechnet werden konnten, lag die Deckungsquote bei Einzelunternehmen im Durchschnitt bei 13 % der Forderungen, bei Gesellschaften sogar bei gut 60 % und damit deutlich über den Werten des Regelverfahrens. Mehr Informationen finden Sie hier:Sanierungschancen in der Insolvenz
Quelle: Institut für Mittelstandsforschung, Bonn
 

Fundstelle(n):
QAAAF-13100