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Einkommensteuer | Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
Mit Beschlüssen vom 29. und hat der Zweite Senat des BVerfG drei Verfassungsbeschwerden gegen das zum in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz (BGBl 2004 I S. 1427) nicht zur Entscheidung angenommen.
Nach den Regelungen des Alterseinkünftegesetzes findet ein Systemwechsel hin zu einer nachgelagerten Besteuerung statt, so dass Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus berufsständischen Versorgungen — zunächst mit einem Anteil von 50 % und dann bis 2040 graduell auf 100 % ansteigend — besteuert werden. Das BVerfG stellt klar, dass es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar ist, dass der Gesetzgeber Renteneinkünfte aus den verschiedenen Basisversorgungen gleich behandelt, obwohl die hierfür bis 2004 geleisteten Beiträge teilweise in unt...