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Umsatzsteuer | Erhöhung der Bemessungsgrundlage in Seeling-Fällen rechtmäßig
Der BFH hält die zum erfolgte Erhöhung der Bemessungsgrundlage für die Entnahme in den sog. Seeling-Fällen für verfassungsgemäß. Dies betrifft die Neuregelung in § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG durch das EURLUmsG.
Der EuGH hatte im Jahr 2003 entschieden, dass ein Gebäude, das sowohl privat als auch unternehmerisch genutzt wird, vollständig dem Unternehmen zugeordnet und damit die Vorsteuer zu 100 % geltend gemacht werden kann. Im Gegenzug musste der Unternehmer im Umfang der Privatnutzung eine Entnahme versteuern, wobei die Herstellungskosten des Gebäudes nach der damaligen Rechtslage nur mit jährlich 2 % in die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für die Entnahme eingingen. Der Gesetzgeber änderte dies Ende 2004 mit Wirkung zum durch die Neufassung des § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG: Seitdem sind nun jährlich 10 % der He...