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Steuerrecht | Höhe der Aussetzungszinsen verfassungsgemäß
Der BFH hält die Höhe der Aussetzungszinsen von 6 % p. a. jedenfalls für Zeiträume bis zum für verfassungsgemäß und lehnt eine Vorlage an das BVerfG ab. Im Streitfall hatte der Kläger Einspruch gegen seinen ESt-Bescheid eingelegt und die Aussetzung der Vollziehung (AdV) der [i]Aussetzungszinsen von ca. 108.000 €Nachzahlung von ca. 550.000 € beantragt. Das FA gewährte die AdV, wies den Einspruch aber nach 3 ½ Jahren als unbegründet zurück. Die anschließende Klage nahm der Kläger zurück. Das FA setzte für die Dauer der AdV für das Einspruchsverfahren Aussetzungszinsen nach § 237 AO in Höhe von ca. 108.000 € fest. Die hiergegen erhobene Klage wies der BFH zurück.
Der [i]Aussetzungszinsen nicht wesentlich höher als BankzinsenBFH hat bereits im letzten Jahr die Höhe der Zinsen von 6 % p. a. als verfassungsmäßig angesehen. Hieran hält er für Zeiträume bis einsch...