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Umwandlungssteuer | Veräußerung eines GmbH-Anteils nach Verschmelzung
Gewinne aus Geschäftsvorfällen, die auf der im Wesentlichen unveränderten Fortführung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit der Personengesellschaft beruhen, sind nach dem keine Aufgabe- oder Veräußerungsgewinne i. S. des § 18 Abs. 4 UmwStG 2002, selbst wenn sie im zeitlichen Zusammenhang mit der Aufgabe oder Veräußerung des Betriebs entstehen.
Im Streitfall wurde eine GmbH auf eine KG unter Buchwertfortführung verschmolzen. Diese GmbH war ihrerseits an einer anderen GmbH beteiligt. Die durch die Verschmelzung übergegangenen Anteile veräußerte die KG an eine AG und beschloss am selben Tag ihre Auflösung. Die Besonderheit des Falls bestand darin, dass die auf die Klägerin verschmolzene erstgenannte GmbH ihren GmbH-Anteil vor der Verschmelzung bereits unter einer aufschiebe...