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Gewerbesteuer | Keine Hinzurechnung von negativen Einlagezinsen
Nach den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom werden die von einem gewerblichen Unternehmen an ein Geld- oder Kreditinstitut entrichteten negativen Einlagezinsen für die Verwahrung von Eigenkapital entrichtet und erfüllen damit nicht die Voraussetzungen des § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG.