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Einführung einer zusätzlichen Ausschüttungssperre durch das BilRUG
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
[i]Müller/Mühlbauer, Ausschüttungssperre für phasengleiche Gewinnvereinnahmung nach dem BilRUG, StuB 18/2015 S. 691 NWB ZAAAF-02188 Seit der Ergänzung des § 272 Abs. 5 HGB im Rahmen des Gesetzentwurfs zum BilRUG diskutiert die Fachwelt intensiv, inwieweit der Gesetzgeber in die durch höchstrichterliche Rechtsprechung und herrschende handelsrechtliche Kommentierung bestehende Praxis der phasengleichen Gewinnvereinnahmung eingreifen wollte. Letztendlich verbleibt handelsrechtlich kein Anwendungsbereich für die neue Regelung. Die gesetzliche Normierung der phasengleichen Gewinnvereinnahmung ist aus unserer Sicht hingegen zu befürworten.
[i]Theile, Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), Herne 2015Die Frage, inwieweit der Gesetzgeber in die durch höchstrichterliche Rechtsprechung und herrschende handelsrechtliche Kommentierung bestehende Praxis der phasengleichen Gewinnvereinnahmung eingreifen wollte, bleibt letztlich unbeantwortet. Im Konflikt zwischen der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht und der Bewahrung der geltenden Rechtslage ist dem Gesetzgeber Inkonsequenz zu beiden Seiten vorzuwerfen. Statt Streichung des § 272 Abs. 5 HGB aus dem Gesetzentwurf, erfolgt eine Klarstellung zur Auflösung der ausschüttungsgesperrten Rückla...