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BBK Nr. 22 vom Seite 1057

Einführung einer zusätzlichen Ausschüttungssperre durch das BilRUG

Normierung der phasengleichen Gewinnvereinnahmung

Martin Costa und Stephanie von Khreninger-Guggenberger

[i]Müller/Mühlbauer, Ausschüttungssperre für phasengleiche Gewinnvereinnahmung nach dem BilRUG, StuB 18/2015 S. 691 NWB ZAAAF-02188 Seit der Ergänzung des § 272 Abs. 5 HGB im Rahmen des Gesetzentwurfs zum BilRUG diskutiert die Fachwelt intensiv, inwieweit der Gesetzgeber in die durch höchstrichterliche Rechtsprechung und herrschende handelsrechtliche Kommentierung bestehende Praxis der phasengleichen Gewinnvereinnahmung eingreifen wollte. Letztendlich verbleibt handelsrechtlich kein Anwendungsbereich für die neue Regelung, die gesetzliche Normierung der phasengleichen Gewinnvereinnahmung ist aus unserer Sicht hingegen zu befürworten. Auch nach Einführung des § 272 Abs. 5 HGB verbleiben Zweifelsfragen, die Freiräume für faktische Wahlrechte bieten.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Neuformulierung von § 272 Abs. 5 HGB

[i]Bilanzrichtlinie 2013/34/EU NWB OAAAE-42116 Am trat das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) in Kraft. Das Ziel der EU-Richtlinie 2013/34/EU vom , die der nationale Gesetzgeber mit dem BilRUG nun umsetzt, ist die Harmonisierung von Jahres- und Konzernabschlüssen sowie deren Erhöhung von Aussagekraft und Transparenz. Im Vergleich zur letzten großen Bilanzrechtsreform durch das BilMoG sind die Änderungen infolge des BilRUG allerdings weniger tief greifend.

[i]Theile, Der Jahresabschluss nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz, BBK 14/2015 S. 642 NWB PAAAE-94327 Der Gesetzgeber hat mit der Ergänz...

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