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Steueränderungsgesetz 2015 im Überblick
Alle wichtigen Neuerungen für die Prüfung und Praxis
Ursprünglich wollte der Bundesrat am den Vermittlungsausschuss zum sog. Zollkodexanpassungsgesetz („JStG 2015“, vgl. bereits Merker, SteuerStud 2/2015 S. 75 NWB KAAAE-82173) anrufen. Dies konnte die Bundesregierung damals nur mithilfe einer Protokollerklärung verhindern, die die Zusage enthielt, Änderungswünsche des Bundesrats Anfang 2015 umzusetzen. Am stimmte der Bundesrat nunmehr dem Steueränderungsgesetz 2015 zu. Damit werden Teile dieser zugesagten Änderungen umgesetzt und darüber hinaus weiterer fachlicher Änderungsbedarf aufgegriffen. Der nachfolgende Beitrag verschafft Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
I. Änderungen des Ertragsteuerrechts
1. Anpassung des § 6b EStG an europarechtliche Vorgaben
Eine wesentliche Voraussetzung für die Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter nach § 6b EStG ist nach § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG, dass das angeschaffte oder hergestellte Ersatzwirtschaftsgut zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebstätte gehört. Damit sind Reinvestitionen in Wirtschaftsgüter einer ausländischen Betriebstätte nicht nach § 6b EStG begünstigt, sondern der Gewinn aus der Veräußerung des ...