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Steueränderungsgesetz 2015: Ertragsteuerliche Änderungen im Konzernsteuerrecht
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAF-07371 Am ist das Steueränderungsgesetz 2015 (BGBl 2015 I S. 1834) verkündet worden, das u. a. die nachfolgenden ertragsteuerlichen Änderungen im Konzernsteuerrecht enthält.
Ausführlicher Beitrag s. .
Konzernklausel
[i]Übertragungen auf oberster KonzernebeneErtragsteuerlich wird die bisher eng gezogene Konzernklausel – eine Bereichsausnahme zur Verlustabzugsbeschränkung des § 8c KStG – erweitert. Nunmehr werden auch Übertragungen auf der obersten Konzernebene zugelassen und der Kreis der tauglichen Konzernmütter erweitert. Die Finanzverwaltung wird ihre bisherige enge Auffassung insoweit korrigieren müssen. Erfreulich ist die Rückbeziehung der Erweiterung der Konzernklausel auf das Datum ihrer Einführung in 2010. Parallel zu den gesetzgeberischen Arbeiten hat sich die Konzernbetrachtungsweise auch bei den Gerichten für die Zeit vor Einführung der Konzernklausel durchgesetzt, so dass die Konzernklausel ohnehin bald eventuell nur noch deklaratorischen Charakter haben wird.
Sonstige Gegenleistung bei Einbringungen
[i]Einführung einer relativen und einer absoluten GrenzeEine weitere Änderung des Steueränderungsgesetzes schränkt die Finanzierungsfreiheit bei einer Einbringung oder bei einem Anteilstausch nach dem UmwStG, d. h. die Freiheit, dem Einbrin...