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Anzeige und Nachweis der Arbeitsunfähigkeit und Änderungen beim Krankengeld
Entgeltfortzahlung – Neue AU-Bescheinigung
[i]Grundlagen „Gesetzliche Krankenversicherung“ NWB GAAAE-64778 Was im Volksmund „Krankmeldung“ oder „gelber Schein“ genannt wird, trägt offiziell den Namen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und dient im Verhältnis zum Arbeitgeber als Nachweis für den Entgeltfortzahlungsanspruch und gegenüber der Krankenkasse als Basis u. a. für den Anspruch auf Krankengeld. Zum wird der Vordruck „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ inhaltlich verändert; gleichzeitig entfällt der Vordruck „Ärztliche Bescheinigung zur Erlangung von Krankengeld“. Darüber hinaus sind durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) [i]Zum GKV-VSG Schmidt, NWB 38/2015 S. 2795vom (BGBl 2015 I S. 1211) die Vorschriften zum Entgeltfortzahlungsanspruch ausgeweitet und über das Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld neu gefasst worden; diese gelten bereits seit dem .
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Anzeige- und Nachweispflicht für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung
1. Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit
[i]Marburger, NWB 23/2013 S. 1831Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner ...