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Verweigerung der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber
Regressmöglichkeit der Krankenkasse bei unberechtigter Verweigerung
Im Fall der Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen ihren Arbeitgeber für längstens sechs Wochen. Seit dem gilt dies auch im Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen einer Organ- oder Gewebespende. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass sich Arbeitgeber – berechtigter- oder unberechtigterweise – weigern, die Entgeltfortzahlung für den gesetzlich vorgesehenen Zeitraum zu leisten. Für den gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer entsteht in jedem Fall ein Anspruch auf Krankengeld, bei der unberechtigten Verweigerung erwerben die Krankenkassen jedoch gleichzeitig einen Erstattungsanspruch gegen die Arbeitgeber. Die Rechtsprechung hat sich immer wieder mit den Folgen einer Verweigerung der Entgeltfortzahlung zu beschäftigen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Berechtigte Verweigerung
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) als Rechtsgrundlage für die gesetzliche Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sieht mehrere Möglichkeiten des Arbeitgebers vor, die Entgeltfortzahlung berechtigt zu verweigern.
1. Unverschuldete Arbeitsunfähigkeit
a) Krankheit
[i]Arbeitsunfähigkeit infolge KrankheitEin Anspruch auf Entgeltfortzahlung bes...