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Steuerstrafrecht | Akteneinsicht in Umsatzsteuer- Sonderprüfungsakten
Das Recht auf Akteneinsicht ist eine Grundvoraussetzung für die steuerliche Verteidigung des Beschuldigten und zugleich Kennzeichen eines unter Wahrung der Waffengleichheit durchgeführten fairen Verfahrens. Die Einsicht des Verteidigers wird dabei auf die vorzulegenden Akten (§ 199 Abs. 2 Satz 2 StPO) beschränkt (§ 385 AO i. V. mit § 147 StPO). Danach ist dieser befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen bzw. die jenem im Fall der Anklageerhebung vorzulegen wären, vollständig einzusehen. In einem steuerstrafrechtlichen [i]infoCenter „Umsatzsteuer-Sonderprüfung” NWB WAAAB-40738 Verfahren gehören dazu deshalb auch die von der ermittelnden Strafsachen- und Steuerfahndungsstelle (SteuFa) beigezogenen Betriebsprüfungsakten des Veranlagungsfinanzamts, selbst wenn sie (noch) nicht förmlich als Beiakten und damit als Bestandteil der Sachakten geführt werden. Ebenso wenig s...