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Sozialversicherungsrecht | Sperrzeit für Arbeitslosengeld wegen Arbeitsaufgabe
Eine Sperrzeit aufgrund von Arbeitsaufgabe (§ 159 Abs. 1 Satz 1 SGB III) ist dann gegeben, wenn der Arbeitslose durch die grundlose versicherungspflichtwidrige Auflösung seines Beschäftigungsverhältnisses seine Arbeitslosigkeit zumindest grob fahrlässig selbst herbeigeführt hat. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber im Zuge der Vereinbarung von Altersteilzeit im Blockmodell sein unbefristetes Arbeitsverhältnis in ein befristetes Arbeitsverhältnis umwandelt, ohne dass zu diesem Zeitpunkt bereits feststeht, dass er nach Ende der Altersteilzeit nahtlos in den von ihm angestrebten [i]Grundlagen „Betriebliche Arbeitszeit – Möglichkeiten der Flexibilisierung und ihre steuerliche Behandlung” NWB DAAAE-30823 und auch möglichen Rentenbezug wechseln kann. Selbst wenn der Bezug einer Rente mit Abschlägen im Anschluss nach Durchlaufen der Altersteilzeit zunächst geplant war, dann aber sich der Arbeitnehmer aufg...