„Der Fiskus feiert mit“
Es bleibt dabei, das Gesamtbild ist entscheidend –
mit diesem Fazit schloss Roth in NWB 24/2012 seine Kommentierung der ersten, mit Spannung erwarteten und viel beachteten Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Unternehmereigenschaft bei Verkauf von Sammlungsstücken über die Internet-Handelsplattform eBay ab. Denn geklärt war nur, dass eBay-Verkäufe eine der Umsatzsteuer unterliegende, nachhaltige unternehmerische Tätigkeit sein können. Unsicher blieb und bleibt hingegen, wann dies der Fall ist. Verallgemeinerungsfähige Kriterien, die zur Abgrenzung herangezogen werden könnten, hat das oberste deutsche Finanzgericht damals nicht entwickelt. Ausschlaggebend ist daher die höchst individuelle Betrachtung des Einzelfalls – mit allen damit verbundenen Risiken einer Fehleinschätzung. Roth gab folglich allen NWB-Lesern den Rat, diesen Rechtsbereich sehr sorgfältig zu beobachten und immer weitere Kriterien zur Kenntnis zu nehmen. Jetzt hat der Bundesfinanzhof neue Abgrenzungskriterien zur Behandlung von Verkäufen über Internet-Handelsplattformen entwickelt, die Becker auf Seite 3310 vorstellt und analysiert. Ihr Fazit ist ernüchternd – auch weiterhin hängt die Beurteilung vom konkreten Einzelfall ab. Es bleibt also dabei, das Gesamtbild ist entscheidend.
Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung? Ist doch ganz einfach! Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben gleich Gewinn/Verlust. Und doch gibt es ganze Bücher zur Einnahmenüberschussrechnung und auch in der NWB Datenbank finden sich umfangreiche Darstellungen und zahlreiche Aufsätze zum Thema. Denn wie immer, steckt der Teufel im Detail. Mit einigen dieser Detailfragen hatten sich die Richter des I. und des VIII. Senats des Bundesfinanzhofs zu beschäftigen. So z. B. zur Gewinnermittlung in der atypisch stillen Gesellschaft, wenn der Geschäftsinhaber bilanziert, zur Behandlung von Fremdgeldern bei Veruntreuung oder zur Korrektur eines falschen Schlussbilanzansatzes der Betriebsprüfung in der Übergangsgewinnermittlung nach Umwandlung und Wechsel zur Einnahmenüberschussrechnung. Welche Antworten das Gericht darauf gefunden hat und wie sie hergeleitet wurden, verrät Ihnen Levedag auf Seite 3323.
Zum Schluss noch ein erfreulicher Hinweis für alle NWB-Leser, die gerade eine Party planen. Sollte der Grund der Feier zumindest teilweise beruflich veranlasst sein, können Sie den Fiskus evtl. an den Kosten beteiligen. Zu diesem Ergebnis kommt der VI. Senat des Bundesfinanzhofs, der sich mit den Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier des Geburtstags und der Bestellung zum Steuerberater zu befassen hatte. Was genau zu beachten ist, um in den Genuss eines Werbungskostenabzugs zu gelangen, erläutert Schneider im „Urteil der Woche“ auf Seite 3296.
Beste Grüße
Reinhild Foitzik
Fundstelle(n):
NWB 2015 Seite 3289
NWB CAAAF-06811