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Sozialversicherungen: Beitragsbemessungsgrenzen werden weiter erhöht
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung werden 2016 erhöht. Damit verringern sich für viele Arbeitnehmer die Nettoeinkommen bis maximal rund 379 €/Monat, und für Arbeitgeber steigen die Kosten. Die Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden einheitlich von 4.125 € auf 4.237,50 €/Monat (49.500 € auf 50.850 €/Jahr) angehoben. Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen die Grenzen in den alten Bundesländern von 6.050 € auf 6.200 €/Monat (72.600 € auf 74.400 €/Jahr) und in den neuen Bundesländern von 5.200 € auf 5.400 €/Monat (62.400 € auf 64.800 €/Jahr).