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NWB BB 11/2015 S. 325

Jahresabschluss: Grenzen für Buchführungspflicht prüfen

Wer seinen Gewinn mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelt, muss u. U. aufpassen: Denn übersteigt der Gewinn 50.000 € (60.000 € ab 2016) oder liegt der Umsatz über 500.000 € (600.000 € ab 2016), muss er damit rechnen, dass das Finanzamt ihn auffordert, zu bilanzieren. Wer die Grenzen nach aktuellem Stand voraussichtlich überschreiten wird, sollte prüfen, ob er Umsätze ins nächste Jahr schieben kann, etwa, indem er Rechnungen kurz vor Jahresende verschickt oder mit Kunden spätere Zahlungen vereinbart.

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