USt direkt digital Nr. 20 vom Seite 1

Einreise mit Pkw

RAin Dipl.-Finw. Susanne Stillers | verantwortliche Redakteurin | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

reist eine in der Schweiz wohnende Person mit einem Luxusfahrzeug nach Deutschland ein, um von einem deutschen Flughafen aus eine Urlaubsreise in einen Staat außerhalb der EU anzutreten, und stellt sie das Fahrzeug während des Urlaubs bei einer befreundeten Person unter, die mit dem Fahrzeug privat fahren darf, so entstehen gem. Art. 204 Abs. 1 Buchst. a ZK bzw. hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer gem. Art. 204 Abs. 1 Buchst. a ZK i. V. mit § 13 Abs. 2, § 21 Abs. 2 UStG Einfuhrabgaben, wenn die befreundete Person tatsächlich das Fahrzeug für private Fahrten nutzt. Dies entschied das .

In dem Rechtsstreit, den das zu entscheiden hatte, hat ein aserbaidschanischer Staatsangehöriger, der Halter eines in seinem Heimatland zugelassenen Pkw ist, diesen per Luftfracht in das Zollgebiet der Union verbracht und zum eigenen Gebrauch in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben überführt. Während seiner Abwesenheit sollte der deutsche Staatsangehörige C notwendige Reparaturen an dem Fahrzeug vornehmen lassen und war auf dem Weg in eine Lackiererei, als er vom Zoll kontrolliert wurde. Das Gericht urteilte, dass die Einfuhrabgaben zu Recht erhoben wurden. Der Halter des Pkw verstieß durch die unstreitige Überlassung der Nutzung des Fahrzeugs an den im Steuergebiet ansässigen C gegen eine sich aus dem Zollverfahren ergebende Pflicht. Ein Befreiungstatbestand greift nicht. Weder lag eine Notsituation vor, die die Nutzung des Fahrzeugs erforderlich machte, noch lag ein Anstellungsvertrag des C vor.

Übrigens: Ihre Meinung über das MOSS Portal der Europäischen Kommission ist erwünscht. Die Umfrage der Kommission ist noch bis 30. 10. 2015 offen.

Beste Grüße

Susanne Stillers

Fundstelle(n):
USt direkt digital 20 / 2015 Seite 1
NWB RAAAF-05714