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Berufsrecht | Berücksichtigung der Tilgung betrieblicher Darlehen bei der Beitragsbemessung im Versorgungswerk
Die Anknüpfung der Bemessungsgrundlage für die an das Versorgungswerk zu entrichtenden Beiträge an die nach einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen ermittelten Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit ist grds. weder sachfremd noch willkürlich und von daher nicht zu beanstanden. Sie ermöglicht es nämlich dem Versorgungswerk mit geringem Verwaltungsaufwand, eine mitgliedsbezogene Beitragsbemessungsgrundlage festzusetzen und dabei die individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds angemessen zu beurteilen. Fehler der Einkünftefeststellung muss das Mitglied in steuerbehördlichen oder finanzgerichtlichen Verfahren geltend machen. Vor diesem Hintergrund sind damit zugleich Aufwendungen zur Tilgung eines betrieblichen Darlehens über eine Lebensversicherung, dere...BStBl 2011 II S. 552