Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Erstellung von Wasser-Hausanschlüssen
Konsequenzen für Grundstückseigentümer
[i]BGH, Urteil vom 18. 4. 2012 - VIII ZR 253/11 NWB UAAAE-10835 Mit Urteil vom - VIII ZR 253/11 NWB UAAAE-10835 hat der BGH entschieden, dass auf das Legen des für die Wasserbereitstellung unentbehrlichen Hausanschlusses generell der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden ist. Die Entscheidung erging ausdrücklich gegen das (BStBl 2009 I S. 531), in dem die Finanzverwaltung den ermäßigten Steuersatz nur dann zulassen will, wenn der Hausanschluss auch von dem Unternehmen gelegt wird, das anschließend das Wasser liefert. Das Urteil ist bislang auf so gut wie keine Resonanz gestoßen, obwohl es sowohl für die Leistungsempfänger als auch für den leistenden Unternehmer von Bedeutung ist.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Umsatzsteuer auf Hausanschlüsse
1. Anschluss an das öffentliche Wasserversorgungsnetz als unselbständige Nebenleistung?
[i]Frühere FG- RechtsprechungAn der Anwendung des normalen Umsatzsteuersatzes für das Legen eines Hausanschlusses hat erstmals das NWB BAAAB-05954 Zweifel angemeldet und entschieden:
„Die von einem Wasserversorger gegenübe...