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NWB direkt Nr. 42 vom Seite 1127

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Erstellung von Wasser-Hausanschlüssen

Dr. Jürgen Heidenreich

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAF-04958 Mit Urteil vom - VIII ZR 253/11 NWB UAAAE-10835 hat der BGH entschieden, dass auf das Legen des für die Wasserbereitstellung unentbehrlichen Hausanschlusses generell der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden ist. Die Entscheidung erging ausdrücklich gegen das (BStBl 2009 I S. 531), in dem die Finanzverwaltung den ermäßigten Steuersatz nur dann zulassen will, wenn der Hausanschluss von dem Unternehmen gelegt wird, das anschließend das Wasser liefert. Dieses Urteil ist bislang auf so gut wie keine Resonanz gestoßen, obwohl es sowohl für die Leistungsempfänger als auch für den leistenden Unternehmer von Bedeutung ist.

Ausführlicher Beitrag s. .

Begriff der Lieferung von Wasser

[i]Zum EuGH-Urteil s. Küffner/Streit, NWB 24/2009 S. 1831Der (BStBl 2009 II S. 328) entschieden, dass unter den Begriff „Lieferungen von Wasser“ das Legen eines Hausanschlusses fällt, das in der Verlegung einer Leitung besteht, die die Verbindung des Wasserverteilungsnetzes mit der Wasseranlage eines Grundstücks ermöglicht. Dieser Entscheidung hat sich der BFH mit seinen Urteilen vom - V R 61/03 (BStBl 2009 II S. 321) und V R 27/06 (BStBl 2009 II S. 325) angeschlossen.

Auffassung des BMF

[i]Personenidentität durch den leistenden UnternehmerIn seine...BStBl 2009 I S. 531

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