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Die Anzeige- und Berichtigungserklärung nach § 153 AO
Praxisprobleme bei der Abgrenzung zur Selbstanzeige nach § 371 AO
[i]Vorläufiger Diskussionsentwurf AEAO zu § 153 AOSeit Jahren wünscht sich die Beratungspraxis, dass der Gesetzgeber das Verhältnis zwischen der Berichtigungserklärung nach § 153 AO und der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO klarstellt. Die Abgrenzung beider Normen voneinander ist elementar, da die Selbstanzeige häufig empfindliche Strafzuschläge nach sich zieht. Im Fall einer verunglückten Selbstanzeige drohen darüber hinaus harte Sanktionen – bis hin zur Freiheitsstrafe. Beide Folgen treffen dabei Geschäftsführer, Vorstände und andere gesetzliche Vertreter des Steuerpflichtigen persönlich. Seit dem existiert ein vorläufiger Diskussionsentwurf des Anwendungserlasses zu § 153 AO, in dem die Verwaltung wesentliche Unterscheidungsmerkmale für die Abgrenzung aufgreift. Der Entwurf bietet jedoch wenige praktische Hinweise. Daher soll nachfolgend ein Teil der aus der Sicht des Beraters bestehenden Praxisprobleme dargestellt werden.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) finden Sie zum Thema die folgenden Arbeitshilfen:
Checkliste „Selbstanzeige gem. § 371 AO“ NWB SAAAE-46633
Schreibvorlage „Hinweise an Mandanten für das Selbstanzeigeverfahren“ ...