1Anm. d. Red.: Bisheriger
Sechster Abschnitt wurde zu Fünftem Abschnitt gem. Gesetz v.
9. 12.
2004
(BGBl I S. 3302)
mit Wirkung v. 1. 1.
2009.
2Anm. d. Red.: § 52
weggefallen gem. Gesetz v.
9. 12.
2004
(BGBl I S. 3302)
mit Wirkung v. 1. 1.
2009.
Inhalt / Weitere Inhalte
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.