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FG München Urteil v. - 7 K 1242/13

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 35a Abs. 2 S. 2

Anerkennung von Schuldzinsen als Werbungskosten

Steuerermäßigung im Zusammenhang mit Handwerkerleistungen

Leitsatz

1. Nach nunmehriger Rechtsprechung fällt ein einmal begründeter (und zwischenzeitlich auch nicht aus anderen Gründen weggefallener) wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang zwischen Darlehen und Vermietungseinkünften durch die Veräußerung der Immobilie nicht allein deshalb weg, weil die mit den Darlehensmitteln angeschaffte Immobilie veräußert wird (, DStR 2014, 996).

2. Der Austausch der renovierungsbedürftigen Haustür des Klägers stellt eine begünstigte Renovierungsmaßnahme i. S. d. § 35a Abs. 4 EStG dar. Es handelt sich dabei um Leistungen, die in unmittelbaren Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung des Klägers dienen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
GStB 2015 S. 387 Nr. 11
KÖSDI 2015 S. 19593 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 51/2017 S. 4
XAAAF-04860

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FG München, Urteil v. 23.02.2015 - 7 K 1242/13

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