Steuerermäßigung im Zusammenhang mit Handwerkerleistungen
Leitsatz
1. Nach nunmehriger Rechtsprechung fällt ein einmal begründeter (und zwischenzeitlich auch nicht aus anderen Gründen weggefallener)
wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang zwischen Darlehen und Vermietungseinkünften durch die Veräußerung der Immobilie
nicht allein deshalb weg, weil die mit den Darlehensmitteln angeschaffte Immobilie veräußert wird (,
DStR 2014, 996).
2. Der Austausch der renovierungsbedürftigen Haustür des Klägers stellt eine begünstigte Renovierungsmaßnahme i. S. d. § 35a
Abs. 4 EStG dar. Es handelt sich dabei um Leistungen, die in unmittelbaren Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und
der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung des Klägers dienen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GStB 2015 S. 387 Nr. 11 KÖSDI 2015 S. 19593 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 51/2017 S. 4 XAAAF-04860
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