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Begünstigtes Vermögen nach dem Regierungsentwurf zur Neuregelung der Erbschaftsteuer
Neudefinition und steuerliche Konsequenzen
Nach dem am verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) zur Verfassungsmäßigkeit der Betriebsvermögensbegünstigung sind die jetzigen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Regelungen mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG unvereinbar. Der Gesetzgeber hat nun längstens bis zum Zeit, eine Novellierung des ErbStG umzusetzen. Eine zentrale Änderung soll hierbei die Definition des sog. begünstigten Vermögens erfahren. Im Folgenden wird daher näher darauf eingegangen, wie der aktuelle Regierungsentwurf die Neudefinition des begünstigten Vermögens im Wesentlichen vornimmt und welche steuerlichen Konsequenzen hieraus resultieren.
Rohde, Regierungsentwurf zur Neufassung des Erbschaftsteuergesetzes, StuB 16/2015 S. 632 NWB BAAAE-99514
Was ist Kern des Regierungsentwurfs beim begünstigen Vermögen?
Welches Problem tritt dabei auf?
Was gilt zur Cash-GmbH?
I. Einführung
[i]Rohde, Erbschaftsteuer – Quo Vadis?, StuB 4/2015 S. 132 NWB HAAAE-84841 Bäuml, Zur Verfassungswidrigkeit des Erbschaftsteuerrechts, StuB 3/2015 S. 83 NWB AAAAE-83841 Eisele, Neuregelung der Erbschaftsteuer: Kabinettsbeschluss der Bundesregierung, NWB 30/2015 S. 2202 NWB SAAAE-95606 Höne, Große Aufgabe – sehr große Lösung, NWB-EV 7/2015 S. 223 NWB PAAAE-91735 Nach derzeit (noch) geltendem Recht wird an sich begünstigungsfähiges Vermögen erbschaft- und schenkungsteuerlich nicht verschont (Regelverschonung von 85 %), w...