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Große Aufgabe – sehr große Lösung
Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil vom ( BGBl 2015 I S. 4) die Verschonungsregelungen nach §§ 13a und 13b des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ( ErbStG) zwar grundsätzlich für geeignet und erforderlich gehalten. Die bestehenden Verschonungsregelungen verstoßen angesichts ihres Übermaßes aber gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Die geltenden Regelungen sind bis zu einer Neuregelung weiter anwendbar. Das BVerfG hat dem Gesetzgeber eine Frist für die Neuregelung bis zum gesetzt. Angekündigt war, das Urteil des BVerfG zur Erbschaftsteuer solle „zügig und minimalinvasiv“ umgesetzt werden. Am wurde der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen bereits veröffentlicht. In der Tat zügig. Doch minimalinvasiv? Zwar sind eine Regelverschonung, in dem Zusammenhang ein Abzugsbetrag sowie eine Optionsverschonung in dem vorliegenden Entwurf enthalten, darüber hinaus aber auch mehrere weitere Formen der Steuerbefreiung sowie gänzliche Neuregelungen, welches Vermögen überhaupt begünstigungsfähig ist. Statt Verwaltungsvermögen ist nun ein sogenannter Ha...