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Erste bundesweite Verwaltungsanweisung zur Neuregelung der Selbstanzeige zum 1. 1. 2015
[i] BZSt, DA-KG vom 29. 7. 2015, BStBl 2015 I S. 584 Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) überraschte mit einem Vorstoß: Mit Dienstanweisung vom (BStBl 2015 I S. 584) hat es für die Familienkassen Anweisungen zur Auslegung der Neuregelung der Selbstanzeige gem. §§ 371, 378 Abs. 3, 398a AO gegeben. Es handelt sich um eine erste bundesweit veröffentlichte Verwaltungsvorschrift, welche damit faktisch eine Orientierungsfunktion ohne Verbindlichkeit für andere Behörden hat.
1. Bedeutung für die Praxis der Selbstanzeigenberatung
[i]Noch offene Praxisfragen Das BZSt legt sich in wichtigen Punkten fest. Die Strafsachenstellen der Finanzämter und die Justiz sind nicht an diese Dienstanweisung (kurz: DA-KG) gebunden. Es sind längst S. 3008nicht alle Streitfragen der Praxis geklärt (vgl. zu den einzelnen Auslegungsfragen zur Neuregelung: Haase, NWB 41/2015 S. 3043; Geuenich, NWB 1-2/2015 S. 29; Heuel/Beyer, BBK 16/2015 S. 740; Beyer, NWB 11/2015 S. 769). Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über Abschnitt S 6 des Kapitels S der DA-KG betreffend die Selbstanzeige gegeben werden.
2. Berichtigungsverbund
[i]Zehn KalenderjahreEs gilt das sog. Vollständigkeitsgebot, so dass eine ...