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Erbschaftsteuer – Steuerbefreiung für Familienheim trotz verzögerter Selbstnutzung (BFH)
Erwirbt ein Kind als Miterbe im Rahmen der Teilung des Nachlasses über seinen Erbteil hinaus das Alleineigentum an dem Familienheim, erhöht sich sein steuerbegünstigtes Vermögen unabhängig davon, ob die Vereinbarung über die Erbauseinandersetzung zeitnah, d. h. innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall erfolgt (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG bleibt u. a. der Erwerb eines bebauten Grundstücks von Todes wegen durch Kinder steuerfrei, soweit der Erblasser darin bis zum Erbfall selbst gewohnt hat oder hieran aus zwingenden Gründen gehindert war und das Gebäude beim Erwerber unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt ist (Familienheim).
Sachverhalt: Der Kläger und seine Schwester waren je zur Hälfte...